Sachgebiet Soziales,
Integration (SG20)

08441 / 27-3400
Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr und
Mo. bis Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
soziales@landratsamt-paf.de

Vorschlag für den Sozialpreis des
Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm

Zusammen Leben Gestalten
 

Übersicht
Ihr Vorschlag
Zusammenfassung

Im Sinne der Kernbotschaft "Engagement verdient Anerkennung" können Sie eine herausragende soziale Initiative für den Sozialpreis des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm nominieren.

 

Bewerbungen können vom 1. Mai bis einschließlich 31. Juli des jeweiligen Ausschreibungsjahres eingereicht werden.

 

Bewertungskriterien:

  • Nachhaltigkeit und Langfristigkeit des Engagements
  • Innovationsgrad und Kreativität
  • Reichweite der Initiative und soziale Wirkung
  • Partizipation und Einbeziehung der Gemeinschaft
  • Vorbildfunktion und Multiplikator-Effekt

Über die Schaltfläche "Direkt zum Online-Formular" können Sie Ihren Vorschlag gleich online ausfüllen und absenden

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Datenschutz gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU

 

Folgende Informationen sind Ihnen bei der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten mitzuteilen:

 

1. Anlass der Erhebung

Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm erhebt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Vorschlags für den Sozialpreis des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm. 

 

2. Kontaktdaten des Verantwortlichen; Art. 13 Abs. 1 a) und b) DSGVO

Die zuständige Stelle für die Erhebung der Daten ist der

 

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm 
vertreten durch Herrn Landrat Albert Gürtner

Hauptplatz 22 
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Telefon: +49 (0)8441 27-0 
Fax: +49 (0)8441 27-271 
E-Mail: poststelle@landratsamt-paf.de 
Internet: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de
 

Dieser ist somit Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Die Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten lauten:
 

Behördliche Datenschutzbeauftragte
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Hauptplatz 22 
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Telefon: +49 (0)8441 27-201 
Fax: +49 (0)8441 27-13201
E-mail: datenschutz@landratsamt-paf.de

 

4. Organisatorisch zuständiger Ansprechpartner

 

Sachgebiet 20 / Soziales, Integration 

Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Telefon: +49 (0)8441 27-3400
E-Mail: soziales@landratsamt-paf.de 

 

5. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung; Art. 13 Abs. 1 c) DSGVO

 

Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um Ihre Bewerbung auf Auszeichnung mit dem Sozialpreis des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm zu bearbeiten.

 

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind:

  • Art. 6. Abs. 1 Buchst. c) und e) DSGVO und
  • Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
  • Richtlinien für die Vergabe des Sozialpreises im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm unter dem Motto „Zusammen Leben gestalten“ in der Fassung vom 20.03.2025.

Soweit Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben (z. B. wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen und absenden) stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO.

 

6. Kategorien der personenbezogenen Daten; Art. 13 Abs. 1 e) DSGVO

 

Es werden folgende personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet:

  • Personendaten der vorgeschlagenen Person sowie ggf. der mitteilenden Person (z.B. Vor- und Nachname)
  • Adressdaten der vorgeschlagenen Person sowie ggf. der mitteilenden Person
  • Kontaktdaten der vorgeschlagenen Person sowie ggf. der mitteilenden Person (z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • ggf. Dateien und Bilddaten die beigefügt werden

7. Empfänger der personenbezogenen Daten

 

Ihre personenbezogenen Daten werden wie folgt weiterverarbeitet und an die folgenden zuständigen Stellen übermittelt:

 

Innerhalb der Behörde haben nur diejenigen Beschäftigten Zugriff auf die Teile Ihrer personenbezogenen Daten, die zur Aufgabenerledigung unbedingt notwendig sind.

 

Ihre personenbezogenen Daten werden an die Mitglieder des Sozialausschusses des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm weitergegeben (gem. Ziffer 5 Richtlinien für die Vergabe des Sozialpreises im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm unter dem Motto „Zusammen Leben gestalten“ in der Fassung vom 20.03.2025), damit dieser über eine Auszeichnung entscheiden kann.

 

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation

 

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten in ein Nicht-EU-Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt nicht.

 

9. Dauer der Datenspeicherung; Art. 13 Abs. 2 a) DSGVO

 

Ihre Daten werden von uns nach der Erhebung nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

 

10. Betroffenenrechte; Art. 13 Abs. 2 b) DSGVO 

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Sie können Auskunft verlangen, ob und ggf. welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten und erhalten weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.
     
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
     
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO).
     
  • Erfolgt die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e DSGVO), haben Sie das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn Sie hierfür Gründe haben, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).
     
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Ausschlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der Datenschutz-Grundverordnung oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.

 

11. Beschwerderecht; Art. 13 Abs. 2 d) DSGVO

 

Ihnen steht weiterhin ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

 

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Hausanschrift: Wagmüllerstr. 18, 80538 München
Telefon: +49 (0)89 212672-0
Telefax: +49 (0)89 212672-50
Kontaktformular: https://www.datenschutz-bayern.de/service/complaint.html

 

Zu Art. 13 Abs. 2 e):
Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen kann Ihr Vorschlag auf Auszeichnung mit dem Sozialpreis des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm möglicherweise nicht bearbeitet und keine Auszeichnung gewährt werden.


Weiterverarbeitung Art 13 Abs. 3 DSGVO
Ist beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als der, für den sie erhoben wurden, stellt Ihnen die Behörde vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.


Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
Datenschutzerklärung | Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (landkreis-pfaffenhofen.de) 

 

Der Vorschlag wird eingereicht von:
Ihre Daten
Für den Sozialpreis wird vorgeschlagen:
Daten des Vorgeschlagenen
Beschreibung der Initiative bzw. des Projekts:
Optionaler Unterlagen-Upload

Mit Klick auf das Plus-Symbol können Sie weitere Unterlagen hochladen.

Es können bis zu 3 Dateien hochgeladen werden.

Erklärungen

Richtlinien für die Vergabe des Sozialpreises im
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm unter dem Motto
„Zusammen Leben gestalten“

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm vergibt unter einem jährlich wechselnden Motto einen Sozialpreis für besondere Projekte. 

 


1.    Ideen und Ziele

 

Der Sozialpreis richtet sich sowohl an potenzielle Preisträger (Vereine, Organisationen, Ehrenamtliche) als auch an die breite Öffentlichkeit. Unter der Kernbotschaft „Engagement verdient Anerkennung“ sollen mit dem Sozialpreis des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm soziale Initiativen gewürdigt und andere Akteure inspiriert werden. Die Zielgruppe umfasst alle Akteure, die im sozialen Bereich tätig oder daran interessiert sind.

 

 

2.    Welche Kriterien sollen die Projekte erfüllen

 

a) Nachhaltigkeit und Langfristigkeit des Engagements:

Ein Beispiel wäre ein Bildungsprojekt für benachteiligte Kinder, das seit mehreren Jahren kostenlose Nachhilfe und Mentoring bietet. Das Ziel ist es, Kindern aus einkommensschwachen Familien langfristig eine bessere schulische Ausbildung zu ermöglichen und ihre Zukunftschancen zu verbessern. Ein solches Projekt zeigt nachhaltige Auswirkungen auf die Gemeinschaft, da es kontinuierlich läuft und messbare Erfolge (z.B. verbesserte Schulabschlüsse) erzielt.

 

b) Innovationsgrad und Kreativität:

Beispielsweise könnte eine App oder Online-Plattform umfassen, auf der sich Dorfbewohner vernetzen, um alltägliche Aufgaben wie Einkaufshilfen, Fahrdienste oder Gartenarbeiten zu organisieren. Besonders ältere Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität profitieren von dieser digitalen Lösung, da sie Hilfe aus der Nachbarschaft schnell und einfach anfordern können. Die Plattform kombiniert moderne Technologie mit den traditionellen Werten der Dorfgemeinschaft und fördert den sozialen Zusammenhalt. Das Projekt ist innovativ, da es die Digitalisierung in den ländlichen Raum bringt und gleichzeitig bestehende Strukturen der Nachbarschaftshilfe stärkt.

 

c) Breite der Zielgruppe und gesellschaftliche Wirksamkeit:

Ein Integrationsprojekt für Migranten könnte beispielsweise ein leerstehendes Gebäude im Gemeindezentrum in ein multikulturelles Begegnungsrestaurant umwandeln. In diesem Restaurant würden Migranten nicht nur Arbeitstraining in verschiedenen Bereichen wie Gastronomie, Service, Verwaltung und Organisation erhalten, sondern es würde auch als kultureller Treffpunkt für die gesamte Dorfgemeinschaft dienen. Das Restaurant könnte internationale Speisen anbieten, die von den Migranten zubereitet werden und die kulinarischen Traditionen ihrer Herkunftsländer repräsentieren. Dies schafft nicht nur eine Möglichkeit für Migranten, praktische Berufserfahrung zu sammeln und ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern, sondern fördert auch den kulturellen Austausch mit den Einheimischen. Zusätzlich könnten regelmäßige kulturelle Veranstaltungen wie Kochkurse, interkulturelle Abende oder gemeinsame Feste organisiert werden, bei denen die Dorfbewohner mehr über die verschiedenen Kulturen der Migranten erfahren können. Das Projekt würde somit nicht nur zur Integration der Migranten beitragen, sondern auch das Gemeinschaftsleben im ländlichen Raum stärken und Vorurteile abbauen. Durch die aktive Einbeziehung der Migranten und der einheimischen Bevölkerung entsteht ein lebendiger Ort der Begegnung und des Austauschs. 
Darüber hinaus könnte das Restaurant in Zusammenarbeit mit örtlichen Schulen und Ausbildungszentren als Lernort für junge Menschen dienen, die dort Praktika absolvieren oder Schulungen in interkultureller Kommunikation und Gastronomie erhalten. Solche Kooperationen fördern die Vernetzung und schaffen langfristig Synergien innerhalb der Gemeinde.

 

d) Partizipation und Einbeziehung der Gemeinschaft:

Ein „Stadtgartenprojekt“, bei dem Anwohner gemeinsam einen Gemeinschaftsgarten pflegen, könnte hier als Beispiel dienen. Die Bewohner arbeiten zusammen, um Obst und Gemüse anzubauen, und profitieren gemeinsam von den Erträgen. Gleichzeitig fördert das Projekt die Teilhabe und Mitbestimmung, da alle Beteiligten in die Planung und Gestaltung des Gartens einbezogen werden.

 

e) Vorbildfunktion und Multiplikator-Effekt:

Ein Nachhaltigkeitsprojekt für Schulen, bei dem Kinder und Jugendliche lernen, eigene kleine Klimaprojekte zu starten, könnte als Vorbild dienen. Die Initiative fördert umweltfreundliches Verhalten und inspiriert andere Schulen, ähnliche Projekte umzusetzen, wodurch ein Multiplikator-Effekt entsteht.

 

 

3.    Teilnahme und Vorschlagsberechtigt

 

Das Marketing für den Sozialpreis richtet sich sowohl an potenzielle Preisträger (Vereine, Organisationen, Ehrenamtliche) als auch an die breite Öffentlichkeit. Auch Unternehmen und Schulen, die gesellschaftlich engagiert sind oder es werden wollen, sollen angesprochen werden. Die Zielgruppe umfasst somit alle Akteure, die im sozialen Bereich tätig sind oder daran interessiert sind, sich zu engagieren. 

 

 

4.    Preisgeld

 

Die Auszeichnungen sind mit einem Preisgeld von je 1.500 € verbunden. Das Preisgeld soll dazu dienen, das prämierte Projekt aufrechtzuerhalten und ggf. weiterzuentwickeln.

 

 

5.    Jury

 

Über die Vergabe entscheidet der Sozialausschuss des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm.

 

 

6.    Bewerbungszeitraum

 

Die Ausschreibungsfrist läuft jeweils vom 1. Mai bis einschließlich 31. Juli des jeweiligen Ausschreibungsjahres. Verspätet eingereichte Vorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

 

7.     Bewerbungsadresse

 

Der Bewerbungsbogen kann online unter www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/ehrenamt-und-vereine/sozialpreis/ ausgefüllt oder heruntergeladen werden und postalisch an

Landratsamt Pfaffenhofen
Stichwort „Sozialpreis“
Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
 
  
eingereicht werden.

 

 

8.    Preisverleihung

 

Der Sozialpreis wird jährlich, erstmals Ende 2025 vom Landrat des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm, verliehen.

 

 

9.    Inkrafttreten

 

Die Vergaberichtlinie tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.
 

 

Pfaffenhofen, den 20.03.2025
 

Albert Gürtner
Landrat

Datenschutz gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU

 

Folgende Informationen sind Ihnen bei der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten mitzuteilen:

 

1. Anlass der Erhebung

Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm erhebt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Vorschlags für den Sozialpreis des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm. 

 

2. Kontaktdaten des Verantwortlichen; Art. 13 Abs. 1 a) und b) DSGVO

Die zuständige Stelle für die Erhebung der Daten ist der

 

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm 
vertreten durch Herrn Landrat Albert Gürtner

Hauptplatz 22 
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Telefon: +49 (0)8441 27-0 
Fax: +49 (0)8441 27-271 
E-Mail: poststelle@landratsamt-paf.de 
Internet: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de
 

Dieser ist somit Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Die Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten lauten:
 

Behördliche Datenschutzbeauftragte
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Hauptplatz 22 
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Telefon: +49 (0)8441 27-201 
Fax: +49 (0)8441 27-13201
E-mail: datenschutz@landratsamt-paf.de

 

4. Organisatorisch zuständiger Ansprechpartner

 

Sachgebiet 20 / Soziales, Integration 

Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Telefon: +49 (0)8441 27-3400
E-Mail: soziales@landratsamt-paf.de 

 

5. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung; Art. 13 Abs. 1 c) DSGVO

 

Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um Ihre Bewerbung auf Auszeichnung mit dem Sozialpreis des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm zu bearbeiten.

 

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind:

  • Art. 6. Abs. 1 Buchst. c) und e) DSGVO und
  • Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
  • Richtlinien für die Vergabe des Sozialpreises im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm unter dem Motto „Zusammen Leben gestalten“ in der Fassung vom 20.03.2025.

Soweit Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben (z. B. wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen und absenden) stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO.

 

6. Kategorien der personenbezogenen Daten; Art. 13 Abs. 1 e) DSGVO

 

Es werden folgende personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet:

  • Personendaten der vorgeschlagenen Person sowie ggf. der mitteilenden Person (z.B. Vor- und Nachname)
  • Adressdaten der vorgeschlagenen Person sowie ggf. der mitteilenden Person
  • Kontaktdaten der vorgeschlagenen Person sowie ggf. der mitteilenden Person (z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • ggf. Dateien und Bilddaten die beigefügt werden

7. Empfänger der personenbezogenen Daten

 

Ihre personenbezogenen Daten werden wie folgt weiterverarbeitet und an die folgenden zuständigen Stellen übermittelt:

 

Innerhalb der Behörde haben nur diejenigen Beschäftigten Zugriff auf die Teile Ihrer personenbezogenen Daten, die zur Aufgabenerledigung unbedingt notwendig sind.

 

Ihre personenbezogenen Daten werden an die Mitglieder des Sozialausschusses des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm weitergegeben (gem. Ziffer 5 Richtlinien für die Vergabe des Sozialpreises im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm unter dem Motto „Zusammen Leben gestalten“ in der Fassung vom 20.03.2025), damit dieser über eine Auszeichnung entscheiden kann.

 

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation

 

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten in ein Nicht-EU-Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt nicht.

 

9. Dauer der Datenspeicherung; Art. 13 Abs. 2 a) DSGVO

 

Ihre Daten werden von uns nach der Erhebung nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

 

10. Betroffenenrechte; Art. 13 Abs. 2 b) DSGVO 

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Sie können Auskunft verlangen, ob und ggf. welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten und erhalten weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.
     
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
     
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO).
     
  • Erfolgt die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e DSGVO), haben Sie das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn Sie hierfür Gründe haben, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).
     
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Ausschlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der Datenschutz-Grundverordnung oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.

 

11. Beschwerderecht; Art. 13 Abs. 2 d) DSGVO

 

Ihnen steht weiterhin ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

 

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Hausanschrift: Wagmüllerstr. 18, 80538 München
Telefon: +49 (0)89 212672-0
Telefax: +49 (0)89 212672-50
Kontaktformular: https://www.datenschutz-bayern.de/service/complaint.html

 

Zu Art. 13 Abs. 2 e):
Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen kann Ihr Vorschlag auf Auszeichnung mit dem Sozialpreis des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm möglicherweise nicht bearbeitet und keine Auszeichnung gewährt werden.


Weiterverarbeitung Art 13 Abs. 3 DSGVO
Ist beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als der, für den sie erhoben wurden, stellt Ihnen die Behörde vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.


Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
Datenschutzerklärung | Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (landkreis-pfaffenhofen.de) 

 

Wie geht es weiter?

 

Nachdem Sie auf die „senden“-Schaltfläche gedrückt haben, wird Ihr Anliegen an das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm übermittelt.

 

Sie haben im Anschluss noch die Möglichkeit sich Ihre Vorschlagseinreichung als PDF herunterzuladen.

 

Alle eingereichten Vorschläge werden nach Ende der Bewerbungsfrist durch den Sozialausschuss des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm als Jury gesichtet und bewertet. 

 

Die Bekanntgabe des Preisträgers sowie die Preisverleihung im feierlichen Rahmen erfolgen im Herbst dieses Jahres.

 

Erachtet die Jury keinen der eingereichten Vorschläge für preiswürdig, besteht keine Verpflichtung zur Preisverleihung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

FID2003-XV01-010525

 

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