Abteilung 5
Familie, Jugend, Bildung

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ganztagsbetreuung.grundschulkinder@landratsamt-paf.de

Bedarfsmeldung Ganztagsbetreuung

für Grundschulkinder

Übersicht
Ihre Daten
Ihr Bedarf
Zusammenfassung

Um den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter geltend zu machen, haben Erziehungsberechtigte jedes Jahr mitzuteilen, in welchem Umfang ihr Kind im kommenden Schuljahr ein ganztägiges Betreuungsangebot braucht.

 

Mit diesem Formular können Sie Ihren Betreuungsbedarf melden, wenn Ihr Kind im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm wohnhaft ist. Dies ist für den Landkreis und die Gemeinden wichtig, um Betreuungsangebote rechtzeitig zu planen. Bitte füllen Sie für jedes Kind und jedes Schuljahr ein eigenes Formular aus.

 

Für die Bedarfsanmeldung sind folgende Angaben notwendig:

  • Persönliche Daten zur meldenden Person (Erziehungsberechtigte/r) und dem betreffenden Kind
  • Angaben zur Grundschule, die das Kind besuchen wird
  • Umfang des Betreuungsbedarfes an Schultagen 
  • Umfang des Betreuungsbedarfes in den Ferien


Diese Angaben werden zur weiteren Planung an die Wohnsitzgemeinde und/oder Schule des Kindes weitergeleitet.


Für nähere Informationen über die örtlichen Angebote der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter und verfügbare Plätze vor Ort, wenden Sie sich bitte an die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Ihres Kindes.
 

Wir weisen darauf hin, dass je nach Angebot vor Ort ein Teilnahmebeitrag und Verpflegungskosten erhoben werden können.

Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter
Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Dieser ist im neugefassten § 24 Abs. 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt (neue Fassung gültig ab 01.08.2026). Der Rechtsanspruch gilt mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage von Montag bis Freitag im Umfang von jeweils bis zu 8 Stunden. Dies gilt auch in den unterrichtsfreien Zeiten (Ferien).

Ich melde Betreuungsbedarf für folgendes Schuljahr und Jahrgangsstufe:

 

Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Im kommenden Schuljahr 2026/2027 gilt dies zunächst für die Erstklässler. In den darauffolgenden Schuljahren wird der Rechtsanspruch dann schrittweise ausgeweitet, sodass dieser ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe gilt.

 

Da Ihr Kind im Schuljahr 2026/2027 nicht die 1. Jahrgangsstufe besucht, kann der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung gemäß §24 Absatz 4 SGB VIII nicht geltend gemacht werden.


Bitte wenden Sie sich bezüglich einer individuellen Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind an die besuchte Grundschule oder Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Folgende Informationen sind bei der Erhebung personenbezogener Daten mitzuteilen:

 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm erhebt personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der jährlichen Bedarfsmeldung zum Betreuungsbedarf eines Grundschulkindes im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Grundlage ist der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter gemäß § 24 Abs. 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (neue Fassung gültig ab 01.08.2026).

 

 

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen; Art. 13 Abs. 1 a) und b) DSGVO

Die zuständige Stelle für die Erhebung der Daten:

 

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
vertreten durch Herrn Landrat Albert Gürtner

Hauptplatz 22 
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Telefon: +49 (0)8441 27-0 
Fax: +49 (0)8441 27-271 
E-Mail: poststelle@landratsamt-paf.de 

 

Dieser ist somit Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.

 

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Die Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten lauten:
 

Behördliche Datenschutzbeauftragte
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Hauptplatz 22 
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Telefon: +49 (0)8441 27-2918 
Fax: +49 (0)8441 27-132918
E-mail: datenschutz@landratsamt-paf.de

 

 

4. Organisatorisch zuständiger Ansprechpartner

 

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abteilung 5  - Familie, Jugend, Bildung

Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Telefon: +49 (0)8441 27-118 | +49 (0)8441 27-1205

Fax: +49 (0)8441 27-13118 | +49 (0)8441 27-131205
E-Mail: ganztagsbetreuung.grundschulkinder@landratsamt-paf.de 

 

 

5. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung; Art. 13 Abs. 1 c) DSGVO

 

Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um Kenntnis über die geplante Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII (neue Fassung gültig ab 01.08.2026) zu erhalten.
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG).
Soweit Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben (z. B. wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen und absenden) stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO.

 

 

6. Kategorien der personenbezogenen Daten; Art. 13 Abs. 1 e) DSGVO

 

Es werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet:

  • Daten der meldenden Person (Erziehungsberechtigung, Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse)
  • Daten zum Kind (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Grundschule, Jahrgangsstufe)
  • Betreuungsbedarf an Schultagen
  • Betreuungsbedarf in den Ferien

 

7. Empfänger der personenbezogenen Daten

 

Innerhalb der Behörde haben nur diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf die Teile Ihrer personenbezogenen Daten, die zur Aufgabenerfüllung unbedingt notwendig sind.

 

Zur Erfüllung der Aufgabe nach § 24 Abs. 4 SGB VIII (neue Fassung gültig ab 01.08.2026) ist es notwendig, dass der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm die o. g. personenbezogenen Daten an die Wohnsitzgemeinde und/oder Schule des Kindes weiterleitet. Durch die Weitergabe der Daten kann vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsbetreuung geschaffen werden. 

 

 

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation

 

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten in ein Nicht-EU-Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt nicht.

 

 

9. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten; Art. 13 Abs. 2 a) DSGVO

 

Die Grundsätze der Datenminimierung und Datensparsamkeit sehen vor, dass Ihre Daten gelöscht werden, sobald sie für die Aufgaben, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Die Daten werden gemäß Aktenplankennzeichen 423 des Aufbewahrungsfristenverzeichnisses nach Ablauf von 10 Jahren unverzüglich gelöscht.

 

 

10. Betroffenenrechte; Art. 13 Abs. 2 b) DSGVO 

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

•    Sie können Auskunft verlangen, ob und ggf. welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten und erhalten weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.

 

•    Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

 

•    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO).

 

•    Erfolgt die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e DSGVO), haben Sie das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn Sie hierfür Gründe haben, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

•    Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

 

•    Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Ausschlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der Datenschutz-Grundverordnung oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.

 

 

11. Beschwerderecht; Art. 13 Abs. 2 d) DSGVO

 

Ihnen steht weiterhin ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

 

Bayerischer Landesbeauftragte für den Datenschutz

Wagmüllerstraße 18

80538 München
Telefon: +49 89 212672-0
Fax: +49 89 212672-50

E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Kontaktformular: https://www.datenschutz-bayern.de/service/complaint.html

Internet: https://www.datenschutz-bayern.de

 

 

12. Bereitstellung der Daten; Art. 13 Abs. 2 e) DSGVO


Die Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten ergibt sich aus den genannten gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen.

 

Sollten Sie die notwendigen Informationen nicht bereitstellen wollen, kann das bedarfsgerechte Angebot an Ganztagsbetreuung nicht entsprechend geschaffen werden.
 


13. Weiterverarbeitung; Art 13 Abs. 3 DSGVO


Ist beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als der, für den sie erhoben wurden, stellt Ihnen die Behörde vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.


Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
Datenschutzerklärung | Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (landkreis-pfaffenhofen.de) 

Persönliche Angaben
Meldende Person (Ihre Kontaktdaten)

Ein Erziehungsberechtigter ist eine Person, die rechtlich dazu befugt und verpflichtet ist, für die Erziehung, Betreuung und Fürsorge eines Kindes oder Jugendlichen zu sorgen.

Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

Copy & Paste ist für die E-Mail-Validierung deaktiviert!

Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

Angaben zum Kind
Umfang des Betreuungsbedarfes an Schultagen

An welchen Wochentagen und jeweils bis um wieviel Uhr hätten Sie einen Betreuungsbedarf?

Bitte die Zeit des benötigten Betreuungsendes in folgendem Format eintragen: Stunde:Minuten (z.B. 14:30)

Bitte die Zeit des benötigten Betreuungsendes in folgendem Format eintragen: Stunde:Minuten (z.B. 14:30)

Bitte die Zeit des benötigten Betreuungsendes in folgendem Format eintragen: Stunde:Minuten (z.B. 14:30)

Bitte die Zeit des benötigten Betreuungsendes in folgendem Format eintragen: Stunde:Minuten (z.B. 14:30)

Bitte die Zeit des benötigten Betreuungsendes in folgendem Format eintragen: Stunde:Minuten (z.B. 14:30)

Umfang des Betreuungsbedarfes in den Ferien

An wie vielen Ferientagen bzw. in welchen Ferienwochen (ohne gesetzliche Feiertage) hätten Sie jeweils welchen Bedarf an Betreuungsstunden?

Erklärungen

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Folgende Informationen sind bei der Erhebung personenbezogener Daten mitzuteilen:

 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm erhebt personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der jährlichen Bedarfsmeldung zum Betreuungsbedarf eines Grundschulkindes im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Grundlage ist der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter gemäß § 24 Abs. 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (neue Fassung gültig ab 01.08.2026).

 

 

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen; Art. 13 Abs. 1 a) und b) DSGVO

Die zuständige Stelle für die Erhebung der Daten:

 

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
vertreten durch Herrn Landrat Albert Gürtner

Hauptplatz 22 
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Telefon: +49 (0)8441 27-0 
Fax: +49 (0)8441 27-271 
E-Mail: poststelle@landratsamt-paf.de 

 

Dieser ist somit Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.

 

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Die Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten lauten:
 

Behördliche Datenschutzbeauftragte
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Hauptplatz 22 
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Telefon: +49 (0)8441 27-2918 
Fax: +49 (0)8441 27-132918
E-mail: datenschutz@landratsamt-paf.de

 

 

4. Organisatorisch zuständiger Ansprechpartner

 

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abteilung 5  - Familie, Jugend, Bildung

Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Telefon: +49 (0)8441 27-118 | +49 (0)8441 27-1205

Fax: +49 (0)8441 27-13118 | +49 (0)8441 27-131205
E-Mail: ganztagsbetreuung.grundschulkinder@landratsamt-paf.de 

 

 

5. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung; Art. 13 Abs. 1 c) DSGVO

 

Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um Kenntnis über die geplante Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII (neue Fassung gültig ab 01.08.2026) zu erhalten.
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG).
Soweit Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben (z. B. wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen und absenden) stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO.

 

 

6. Kategorien der personenbezogenen Daten; Art. 13 Abs. 1 e) DSGVO

 

Es werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet:

  • Daten der meldenden Person (Erziehungsberechtigung, Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse)
  • Daten zum Kind (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Grundschule, Jahrgangsstufe)
  • Betreuungsbedarf an Schultagen
  • Betreuungsbedarf in den Ferien

 

7. Empfänger der personenbezogenen Daten

 

Innerhalb der Behörde haben nur diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf die Teile Ihrer personenbezogenen Daten, die zur Aufgabenerfüllung unbedingt notwendig sind.

 

Zur Erfüllung der Aufgabe nach § 24 Abs. 4 SGB VIII (neue Fassung gültig ab 01.08.2026) ist es notwendig, dass der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm die o. g. personenbezogenen Daten an die Wohnsitzgemeinde und/oder Schule des Kindes weiterleitet. Durch die Weitergabe der Daten kann vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsbetreuung geschaffen werden. 

 

 

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation

 

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten in ein Nicht-EU-Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt nicht.

 

 

9. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten; Art. 13 Abs. 2 a) DSGVO

 

Die Grundsätze der Datenminimierung und Datensparsamkeit sehen vor, dass Ihre Daten gelöscht werden, sobald sie für die Aufgaben, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Die Daten werden gemäß Aktenplankennzeichen 423 des Aufbewahrungsfristenverzeichnisses nach Ablauf von 10 Jahren unverzüglich gelöscht.

 

 

10. Betroffenenrechte; Art. 13 Abs. 2 b) DSGVO 

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

•    Sie können Auskunft verlangen, ob und ggf. welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten und erhalten weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.

 

•    Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

 

•    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO).

 

•    Erfolgt die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e DSGVO), haben Sie das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn Sie hierfür Gründe haben, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

•    Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

 

•    Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Ausschlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der Datenschutz-Grundverordnung oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.

 

 

11. Beschwerderecht; Art. 13 Abs. 2 d) DSGVO

 

Ihnen steht weiterhin ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

 

Bayerischer Landesbeauftragte für den Datenschutz

Wagmüllerstraße 18

80538 München
Telefon: +49 89 212672-0
Fax: +49 89 212672-50

E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Kontaktformular: https://www.datenschutz-bayern.de/service/complaint.html

Internet: https://www.datenschutz-bayern.de

 

 

12. Bereitstellung der Daten; Art. 13 Abs. 2 e) DSGVO


Die Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten ergibt sich aus den genannten gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen.

 

Sollten Sie die notwendigen Informationen nicht bereitstellen wollen, kann das bedarfsgerechte Angebot an Ganztagsbetreuung nicht entsprechend geschaffen werden.
 


13. Weiterverarbeitung; Art 13 Abs. 3 DSGVO


Ist beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als der, für den sie erhoben wurden, stellt Ihnen die Behörde vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.


Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
Datenschutzerklärung | Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (landkreis-pfaffenhofen.de) 

Wie geht es weiter?

Nachdem Sie auf die "senden"-Schaltfläche gedrückt haben, werden Ihre Angaben an die Abteilung 5 Familie, Jugend, Bildung beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm übermittelt und von dort an die Wohnsitzgemeinde des Kindes weitergeleitet.

 

Bitte denken Sie daran, dass dieses Formular die verbindliche Anmeldung in einer Betreuungseinrichtung vor Ort nicht ersetzt und Sie Ihr Kind bei einem Angebot dort für die Schultage und Ferien im kommenden Schuljahr rechtzeitig anmelden müssen.

 

Sie haben jetzt gleich im Anschluss noch die Möglichkeit sich Ihre Bedarfsmeldung herunterzuladen und für Ihre Unterlagen abzuspeichern bzw. auszudrucken.

FID0501-XV01-310326

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