Natur, Klima, Energie (Sachgebiet 43) - 
Untere Naturschutzbehörde

Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr

Antrag zur Flächenbewertung im Rahmen des Vertragsnaturschutz-programms (VNP Offenland)

Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert.

 

Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag entsprechend der getroffenen Maßnahmen ein angemessenes Entgelt.


Um die Maßnahmen auf die lokalen Gegebenheiten abzustimmen besichtigt die Untere Naturschutzbehörde (UNB) im Sommer geeignete Flächen, um diese für die Antragsphase im darauffolgenden Januar vorzumerken.

 

 

ANTRAGSBERECHTIGTE

  • Landwirte,
  • Zusammenschlüsse von Landwirten sowie sonstige Landbewirtschafter,
  • anerkannte Naturschutzverbände,
  • Landschaftspflegeverbände.

 

FÖRDERFÄHIG ist im Landkreis Pfaffenhofen die Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und erwerbswirtschaftlich genutzten Teichen, wenn die Maßnahme der naturschutzfachlichen Zielsetzung entspricht und sich die Fläche in folgenden Gebieten befindet (Art. 5b BayNatschG):

 

  • Lage im Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Streuobstbestände und Wiesenbrütergebiete
  • Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile
  • Flächen mit Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten
  • Flächen zum Aufbau des Biotopverbunds nach Art. 19 Abs. 1 BayNatSchG

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Datenschutz gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU

 

Folgende Informationen sind Ihnen bei der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten mitzuteilen:

 

1. Anlass der Erhebung


Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm erhebt Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des bayerischen Naturschutzgesetzes.

 

2. Kontaktdaten des Verantwortlichen; Art. 13 Abs. 1 a) und b) DSGVO


Die zuständige Stelle für die Erhebung der Daten ist der

 

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

vertreten durch Herrn Landrat Albert Gürtner
Hauptplatz 22 
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Bundesrepublik Deutschland
Telefon: +49 (0)8441 27-0 
Fax: +49 (0)8441 27-271 
E-Mail: poststelle@landratsamt-paf.de 
Internet: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de

Dieser ist somit Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Die Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten lauten:
 

Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Hauptplatz 22 
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Telefon: +49 (0)8441 27-201 
Fax: +49 (0)8441 27-13201
E-mail: datenschutz@landratsamt-paf.de

 

4. Organisatorisch zuständiger Ansprechpartner

 

Sachgebiet 43 (Natur, Klima, Energie)

Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Telefon: +49 (0)8441 27-3186
E-Mail: naturschutz@landratsamt-paf.de 

 

5. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung; Art. 13 Abs. 1 c) DSGVO

 

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des bayerischen Naturschutzgesetztes (BayNatschG). Nach Art. 5b BayNatschG ist die Förderung von Flächen zur kooperativen Umsetzung von natur- und artenschutzfachlicher Ziele hin zu einer natur- und artenschutzverträglichen Bewirtschaftung und Pflege unter bestimmten Voraussetzungen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um nach Bewertung Ihrer angegebenen Fläche/n mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Sie erfolgt zum Zwecke der Aufgabenerledigung nach dem bayerischen Naturschutzgesetz. Datenschutzrechtliche Grundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG und das bayerische Naturschutzgesetz.

 

6. Kategorien der personenbezogenen Daten; Art. 13 Abs. 1 e) DSGVO

 

Es werden folgende personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet: Vor- und Nachname, Anschrift, Kontaktdaten, angegebene zu bewertende/n Fläche/n.

.

7. Empfänger der personenbezogenen Daten

 

Ihre personenbezogenen Daten werden wie folgt weiterverarbeitet und an die folgenden zuständigen Stellen übermittelt.

 

Innerhalb der Behörde haben nur diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf die Teile Ihrer personenbezogenen Daten, die zur Aufgabenerledigung unbedingt notwendig sind.

 

Ihre personenbezogenen Daten werden an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nur weitergegeben, wenn Sie dem vorgeschlagenen Maßnahmenpaket zustimmen. Im Regelfall findet keine Weitergabe statt.

 

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation

 

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten in ein Nicht-EU-Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt nicht.

 

9. Dauer der Datenspeicherung; Art. 13 Abs. 2 a) DSGVO

 

Die Grundsätze der Datenminimierung und Datensparsamkeit sehen vor, dass Ihre Daten gelöscht werden, sobald sie für die Aufgaben, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Die Daten werden unverzüglich, spätestens 1 Jahr nach Eingang der Daten, gelöscht, sofern Sie dem vorgeschlagenen Maßnahmenpaket nicht zustimmen. Falls eine Förderung über das Vertragsnaturschutzprogramm zustande kommt, werden Ihre Daten für den Zeitraum der Förderung (5 Jahre) gespeichert.

 

10. Betroffenenrechte; Art. 13 Abs. 2 b) DSGVO

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

•    Sie können Auskunft verlangen, ob und ggf. welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten und erhalten weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.

 

•    Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

 

•    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO).

 

•    Erfolgt die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e DSGVO), haben Sie das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn Sie hierfür Gründe haben, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Ausschlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der Datenschutz-Grundverordnung oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.

 

11. Beschwerderecht; Art. 13 Abs. 2 d) DSGVO

 

Ihnen steht weiterhin ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

 

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Hausanschrift: Wagmüllerstr. 18, 80538 München
Telefon: +49 (0)89 212672-0
Telefax: +49 (0)89 212672-50
Kontaktformular: https://www.datenschutz-bayern.de/service/complaint.html

 

Zu Art. 13 Abs. 2 e):
Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen kann Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden.


Weiterverarbeitung Art 13 Abs. 3 DSGVO
Ist beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als der, für den sie erhoben wurden, stellt Ihnen die Behörde vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.


Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
Datenschutzerklärung | Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (landkreis-pfaffenhofen.de)

 

Organisationsbezogene Daten
Angaben zum Antragsberechtigten
Angaben zu der / zu den zu bewertenden Fläche(n)
Fläche
Erklärungen

Datenschutz gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU

 

Folgende Informationen sind Ihnen bei der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten mitzuteilen:

 

1. Anlass der Erhebung


Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm erhebt Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des bayerischen Naturschutzgesetzes.

 

2. Kontaktdaten des Verantwortlichen; Art. 13 Abs. 1 a) und b) DSGVO


Die zuständige Stelle für die Erhebung der Daten ist der

 

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

vertreten durch Herrn Landrat Albert Gürtner
Hauptplatz 22 
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Bundesrepublik Deutschland
Telefon: +49 (0)8441 27-0 
Fax: +49 (0)8441 27-271 
E-Mail: poststelle@landratsamt-paf.de 
Internet: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de

Dieser ist somit Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Die Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten lauten:
 

Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Hauptplatz 22 
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm 
Telefon: +49 (0)8441 27-201 
Fax: +49 (0)8441 27-13201
E-mail: datenschutz@landratsamt-paf.de

 

4. Organisatorisch zuständiger Ansprechpartner

 

Sachgebiet 43 (Natur, Klima, Energie)

Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Telefon: +49 (0)8441 27-3186
E-Mail: naturschutz@landratsamt-paf.de 

 

5. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung; Art. 13 Abs. 1 c) DSGVO

 

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des bayerischen Naturschutzgesetztes (BayNatschG). Nach Art. 5b BayNatschG ist die Förderung von Flächen zur kooperativen Umsetzung von natur- und artenschutzfachlicher Ziele hin zu einer natur- und artenschutzverträglichen Bewirtschaftung und Pflege unter bestimmten Voraussetzungen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um nach Bewertung Ihrer angegebenen Fläche/n mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Sie erfolgt zum Zwecke der Aufgabenerledigung nach dem bayerischen Naturschutzgesetz. Datenschutzrechtliche Grundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG und das bayerische Naturschutzgesetz.

 

6. Kategorien der personenbezogenen Daten; Art. 13 Abs. 1 e) DSGVO

 

Es werden folgende personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet: Vor- und Nachname, Anschrift, Kontaktdaten, angegebene zu bewertende/n Fläche/n.

.

7. Empfänger der personenbezogenen Daten

 

Ihre personenbezogenen Daten werden wie folgt weiterverarbeitet und an die folgenden zuständigen Stellen übermittelt.

 

Innerhalb der Behörde haben nur diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf die Teile Ihrer personenbezogenen Daten, die zur Aufgabenerledigung unbedingt notwendig sind.

 

Ihre personenbezogenen Daten werden an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nur weitergegeben, wenn Sie dem vorgeschlagenen Maßnahmenpaket zustimmen. Im Regelfall findet keine Weitergabe statt.

 

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation

 

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten in ein Nicht-EU-Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt nicht.

 

9. Dauer der Datenspeicherung; Art. 13 Abs. 2 a) DSGVO

 

Die Grundsätze der Datenminimierung und Datensparsamkeit sehen vor, dass Ihre Daten gelöscht werden, sobald sie für die Aufgaben, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Die Daten werden unverzüglich, spätestens 1 Jahr nach Eingang der Daten, gelöscht, sofern Sie dem vorgeschlagenen Maßnahmenpaket nicht zustimmen. Falls eine Förderung über das Vertragsnaturschutzprogramm zustande kommt, werden Ihre Daten für den Zeitraum der Förderung (5 Jahre) gespeichert.

 

10. Betroffenenrechte; Art. 13 Abs. 2 b) DSGVO

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

•    Sie können Auskunft verlangen, ob und ggf. welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten und erhalten weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.

 

•    Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

 

•    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO).

 

•    Erfolgt die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e DSGVO), haben Sie das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn Sie hierfür Gründe haben, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Ausschlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der Datenschutz-Grundverordnung oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.

 

11. Beschwerderecht; Art. 13 Abs. 2 d) DSGVO

 

Ihnen steht weiterhin ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

 

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Hausanschrift: Wagmüllerstr. 18, 80538 München
Telefon: +49 (0)89 212672-0
Telefax: +49 (0)89 212672-50
Kontaktformular: https://www.datenschutz-bayern.de/service/complaint.html

 

Zu Art. 13 Abs. 2 e):
Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen kann Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden.


Weiterverarbeitung Art 13 Abs. 3 DSGVO
Ist beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als der, für den sie erhoben wurden, stellt Ihnen die Behörde vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.


Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
Datenschutzerklärung | Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (landkreis-pfaffenhofen.de)

 

Wie geht es weiter?

 

Nachdem Sie auf den "senden"-Button gedrückt haben, werden Ihre Angaben an die Untere Naturschutzbehörde (UNB) beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm übermittelt.

 

Sie haben im Anschluss noch die Möglichkeit sich eine Bestätigung herunterzuladen und für Ihre Unterlagen abzuspeichern bzw. auszudrucken.

 

Die UNB wird dann Ihre angegebene/n Fläche/n hinsichtlich der Eignung im VNP Offenland bewerten. Die Bearbeitung hierfür kann bis in den Herbst andauern. Die UNB wird Sie bei Rückfragen oder nach Beurteilung der angegebenen Fläche/n kontaktieren.

 

In einem Beratungsgespräch wird für jede Fläche ein individuelles Konzept erstellt, das den Zielen des Naturschutzes und den Möglichkeiten und Interessen des Betriebes gleichermaßen dienen soll. Anschließend können wir Sie für die folgende Antragsphase vormerken.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich vorliegend lediglich um eine unverbindliche Anfrage hinsichtlich der Geeignetheit Ihrer Fläche/n handelt.

 

Die offizielle Antragsstellung, die Bewilligung eines Maßnahmenkonzepts sowie die Übermittlung der Daten an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgt erst im Januar - Februar.